Freigabe des Akteneinsichtsportals der Justiz in Hessen

Unter Bezugnahme auf unseren Artikel in KammerAktuell 1/2024 dürfen wir auf die Mitteilung der BRAK verweisen, nachdem das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat zwischenzeitlich mitgeteilt hat, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das Akteneinsichtsportal mit ihrer SAFE‑ID und den beA‑Zugangsmitteln nutzen können. Gesonderte Zugangsdaten sind nicht mehr erforderlich. Die IT‑Stelle des Ministeriums hat angekündigt, die Anleitung entsprechend anzupassen.